Augenärztliche Notfallversorgung
Bei unfallbedingten Verletzungen (Fremdkörper im Auge, Verätzungen, Verbrennungen oder Prellungen) oder wenn Sie plötzlich anhaltende Beschwerden beim Sehen haben, Schatten, Blitze oder Rußregen wahrnehmen, dann ist dies ein dringender Notfall. Durch eine schnelle Behandlung kann ihre Sehkraft gerettet werden.
Bitte weisen Sie bei einer telefonischen Terminabsprache auf das Vorliegen eines solchen Notfalls hin, damit Ihnen möglichst schnell ein Untersuchungstermin angeboten werden kann. Schon länger andauernde Beschwerden beim Sehen müssen zwar behandelt werden, sind jedoch keine Notfälle.